1.
Geltungsbereich
1.1
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2
Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
1.3
Geschäftsbedingungen
des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2.
Vertragsabschluss, -partner,
-haftung, Verjährung
2.1
Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2
Vertragspartner
sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3
Das
Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Hotels beschränkt.
2.4
Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5
Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels
auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
3.
Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
3.1
Das
Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3
Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10 % anheben.
3.4
Die
Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5
Rechnungen
des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Im
Falle des Verzugs ist das Hotel berechtigt, den Mehraufwand pauschal mit Euro
8,00 je Mahnschreiben zu berechnen.
3.7
Das
Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.8
Der
Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4.
Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung)
4.1
Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung.
4.2
Sofern
zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von
ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3
Bei
vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4.4
Dem
Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden
zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für
Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
5.
Rücktritt des Hotels
5.1
Sofern
ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vortrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird
eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner
ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
·
höhere
Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
·
Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
·
das
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme, der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
·
ein
Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.
5.4
Das
Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
5.5
Bei
berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6.
Zimmerbereitstellung,
-übergabe und -rückgabe
6.1
Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2
Gebuchte
Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00
Uhr 50 % des vollen (Logispreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem
Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7.
Haftung des Hotels
7.1
Das
Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist
im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
7.2
Für
die Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3
Soweit
dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.4
Weckaufträge
werden vom Hotel mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5
Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs-
und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3
Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §
38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.4
Es
gilt deutsches Recht.
8.5
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.